Der Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das Messstellen für Strom und Gas installiert und diese betreibt. Den Punkt zwischen Netz und Kundenanlage bezeichnet man als Messstelle. Diese misst den Gas- und Stromverbrauch.
In Deutschland darf mittlerweile jeder Energieverbraucher seinen Messstellenbetreiber frei wählen (§5 MsbG). Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus dem Jahr 2016, das durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt wurde. Es bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb, um den Ausbau der technischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Durch die Liberalisierung entstand mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreibers wie zum Beispiel inexogy eine neue Marktrolle. Neben Ein- und Ausbau von Messsystemen, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen wie Zähler, Gateway, Wandler, Kommunikations- und Steuereinrichtung schafft er als Messstellenbetreiber im günstigen Fall gleichzeitig einen zusätzlichen Mehrwert für Verbraucher.
Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Neben dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, der sich um potenzielle Kunden bemühen kann, gibt es laut Gesetz auch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Dieser ist meist identisch mit dem lokalen Netzbetreiber wie Stadtwerke oder privatwirtschaftliche Energiekonzerne und, wenn keine andere Entscheidung getroffen wird, sozusagen der “natürliche” Messstellenbetreiber für einen Haushalt oder eines Unternehmens in einer Region.
Die Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme kann der grundzuständige Messstellenbetreiber laut §41 des Messstellenbetrieb Gesetzes auf ein anderes Unternehmen – etwa einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber – übertragen. Nicht möglich ist diese Übertragung für die bislang verbauten analogen Zähler. Für diese ist der lokale Netzbetreiber verantwortlich. Wer der grundzuständige Messstellenbetreiber in einem Gebiet ist, kann hier beim Energieverbraucherportal geprüft werden.