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Es Gibt viel zu Erzählen

Hier im Blog gibt es ausgewählte Artikel rund um Smart Metering. Was genau ist ein intelligentes Messsystem? Was versteht man unter Tarifanwendungsfällen? Und was ist bei dynamischen Tarifen zu beachten? In unserem Blog brechen wir komplexe Themen auf das Wesentliche herunter und zeigen unseren Lesern, wie die Energiewelt der Zukunft aussehen wird.

Smart Meter
Wir bei inexogy blicken auf ein Jahr zurück, das von wichtigen Fortschritten geprägt war – technologisch, organisatorisch und strategisch. 2025 haben wir zentrale Grundlagen geschaffen, um den Smart-Meter-Rollout in Deutschland digital, effizient und für alle Marktteilnehmer zugänglich zu machen.
Smart Meter
Mit der Installation eines intelligenten Messsystems, das die Messwerte des Verbrauchers in 15-Minuten-Intervallen erfasst und überträgt, eröffnet sich für die Kunden die Möglichkeit, von zeitvariablen Netzentgelten zu profitieren. Die Grundlage hierfür liegt in §14a EnWG, der die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen regelt. Ein Musteranschreiben von inexogy erleichtert die mitunter problematische Anmeldung beim Netzbetreiber.
Smart Meter
Ob großer Netzbetreiber oder kleines Stadtwerk: Für alle gelten dieselben gesetzlichen Pflichten zum Smart Meter Rollout. Die Zahlen zeigen deutlich, dass vor allem kleine gMSBs vor vielfältigen Herausforderungen stehen.
Smart Meter
Um als Verteilnetzbetreiber (VNB) den Leistungsbezug einer Verbrauchseinheit wie einer Wärmepumpe gemäß §14a EnWG und §9 EEG zu reduzieren, gibt es verschiedene technische Instrumente. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Steuerbox, die in Kombination mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) arbeitet. Doch auf welche Weisen gelingt die netzdienliche Steuerung?
Energiesparen . Smart Meter
Der Mai 2025 gilt als Rekordmonat bei negativen Strompreisen. Wer von den Negativpreisen profitieren möchte, benötigt hingegen einen dynamischen Stromtarif sowie einen Smart Meter.
Smart Meter
Bereits im Mai 2024 wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Solarpaket 1 beschlossen. Ziel war eine bürokratieärmere Methode für Mieter, den Solarstrom von einer PV-Anlage auf dem eigenen Gebäude zu nutzen. Heraus kam allerdings ein Konzept, das in Deutschland von Beginn an zum Scheitern verurteilt scheint.