Inhaltsverzeichnis
1: Was ist ein intelligentes Messsystem?
Der Begriff „Smart Meter“ bedeutet übersetzt so viel wie „intelligentes Messsystem“. Sie spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die Digitalisierung im Bereich der Stromerzeugung und -nutzung voranzubringen. Hierfür wird ein digitaler Stromzähler durch ein Kommunikationsmodul ergänzt, mithilfe dessen Verbrauchswerte direkt an Anschlussnutzer, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und weitere an der Energieversorgung beteiligte Unternehmen übertragen werden können.
2: Welche unterschiedlichen Messeinrichtungen gibt es?
Für das Ziel eines Energiesystems, dass sich vorwiegend auf erneuerbare Energien stützt, braucht es allerdings eine digitale Infrastruktur. Neben den analogen Zählern gibt es deshalb mittlerweile auch moderne Messeinrichtungen, also digitale Stromzähler. Diese können im Vergleich zu den analogen Zählern zumindest die tatsächliche Nutzungszeit und den tatsächlichen Stromverbrauch auf einem Display auf dem Zähler anzeigen.
Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden. Eine intelligentes Messsystem setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen aus einem digitalen Zähler und zum anderen aus einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist essenziell für die Kommunikation zwischen Stromverbrauchern und Stromerzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und Energielieferanten. Intelligente Messsysteme zeigen nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sondern ermöglichen einen Einblick in den Stromverbrauch oder die eigene Stromerzeugung in bestimmten Zeiträumen.
3: Wie funktioniert das Smart-Meter-Gateway des intelligenten Messsystems?
Es gibt im Smart-Meter-Gateway insgesamt drei voneinander getrennte Schnittstellen, die vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) festgelegt wurden: Das Wide Area Network (WAN), das Local Metrological Network (LMN) und das Home Area Network (HAN). Diese stellen sicher, dass nur berechtigte Geräte und Akteure mit dem Smart-Meter-Gateway kommunizieren können.
Das Smart-Meter-Gateway kommuniziert im WAN mit den externen Marktteilnehmern sowie dem zuständigen Gateway-Administrator. Es ist also die Verbindung des intelligenten Messsystems nach draußen.
Im LMN hingegen werden die von den angebundenen Zählern gemessenen Daten an das Smart-Meter-Gateway übermittelt. Dies können sowohl Strom-, als auch Gas-, Wärme- oder Wasserzähler sein.
Im HAN, also dem Hausnetz, verbindet sich das Smart-Meter-Gateway mit der externen Infrastruktur. Alle Hauseigenen Geräte wie PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladesäulen werden also somit miteinander verbunden. Diese Messwerte werden dem Endverbraucher und dem Servicetechniker zur Verfügung gestellt.
Ein CLS-Interface (Controllable-Local-System-Interface) legt zusätzlich fest, dass Netzbetreiber via Fernzugriff bestimmte sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ oder Energieerzeuger, wie Ladesäulen oder PV-Anlagen, bei einer drohenden Überlastung des Netzes heruntersetzen oder abschalten kann. Mehr über die netzdienliche Steuerung nach § 14a des EnWG finden Sie hier.
4: Der Smart-Meter-Rollout: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Den gesetzlichen Rahmen für den Smart-Meter-Rollout stellt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende dar, welches am 27.05.2023 in Kraft getreten ist. In dem Gesetz wurden ein konkreter Zeitplan für ein agiles Rollout intelligenter Messsysteme und damit verbundene Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Im Gesetz ist festgelegt, wer bis wann ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen muss. So sollen bis 2030 möglichst alle Verbrauchsstellen, die über 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen oder eine Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung haben, ein intelligentes Messsystem haben.
Während der Einbau zunächst nur für bestimmte Gruppen verpflichtend ist, ist der freiwillige Einbau eines intelligenten Messsystems ab 2025 für alle möglich.
5: Für wen sind intelligente Messsysteme Pflicht?
- … ab einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh,
- … mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wallbox oder Wärmepumpe,
- … oder mit Erzeugungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung.
Bei den Jahresverbrauchswerten orientiert man sich an dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Falls hier nicht genügend Wert vorliegen, zählt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Für Einbau, Messung und den technischen Betrieb sind entweder der grundzuständiger Messstellenbetreiber oder der von dem Verbraucher beauftragte Messstellenbetreiber verantwortlich. inexogy als wettbewerblicher Messstellenbetreiber unterstützt Interessierte gerne bei diesem Vorhaben. Der Netzbetreiber könnte sich auch dann, wenn es sich um keine der drei Pflichtgruppen handelt, ab 2025 freiwillig für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheiden. In dem Fall darf die Entscheidung nicht abgelehnt werden. Das langfristige Ziel ist, dass alle Haushalte in Deutschland, unabhängig von ihrem Verbrauch, ein intelligentes Messsystem erhalten können.
6: Welche Vorteile haben intelligente Messsysteme?
Transparenz über den Verbrauch
Genauere Abrechnungen
7: Welche Anwendungsfälle gibt es für intelligente Messsysteme?
Energiemanagement
Laststeuerung
Mieterstrom- und Quartierslösungen
Submetering-Lösung
Community-Clouds
Dynamische Stromtarife
Direktvermarktung
8: Für wen lohnt sich ein intelligentes Messsystem?
Hier greifen intelligente Messsysteme ein: Sie dienen als digitale Schnittstelle für Betreiber des Energienetzes, welche letzteres anhand der immer aktuellen Daten stabiler steuern kann. Für Netzbetreiber lohnen sich intelligente Messsysteme außerdem insofern, als sie den Strombezug einiger Anlagen bei drohender Netzüberlastung reduzieren können. Dies kann bei Anlagen mit hohem Stromverbrauch, wie beispielsweise Wallboxen, der Fall sein. So können Engpässe vermieden werden.
Auch für private Haushalte und Unternehmen lohnen sich intelligente Messsysteme aus verschiedenen Gründen. So kann beispielsweise der eigene Energiekonsum genauer nachvollzogen werden. Durch ein intelligentes Messsystem werden dynamische Stromtarife möglich gemacht, sodass Verbraucher anschließend das eigene Konsumverhalten anpassen und dadurch ihre Stromkosten senken können. Für Menschen, die einen sehr hohen Jahresstromverbrauch haben, offenbaren sich hierbei oft deutliche Einsparpotenziale: Sie können von den Preisschwankungen an der Strombörse besonders profitieren.
Intelligente Messsysteme lohnen sich nicht nur für Konsumenten, sondern auch für Prosumer. So können Menschen mit einer PV-Anlage unter anderem ihre Stromnutzung dank eines intelligenten Messsystems, eines zusätzlichen Energiemanagementsystems und einer Steuerbox automatisieren. So kann beispielsweise eine Wallbox automatisch eingeschaltet werden, wenn gerade die Sonne scheint. Der selbst erzeugte Strom wird damit optimal genutzt. Weiter erlauben intelligente Messsysteme es Menschen mit Solaranlagen, bequem an der Direktvermarktung teilzunehmen.
9: Wie funktioniert der Einbau von intelligenten Messsystemen?
Wählt ein Vermieter einen anderen Messstellenbetreiber aus, um ein intelligentes Messsystem installieren zu lassen, kümmert sich auch letzterer um den Einbau. Der Messstellenbetreiber ist im Anschluss auch für den Betrieb und die Wartung des intelligenten Messsystems zuständig. Bei einer freiwilligen Entscheidung für einen frühzeitigen Einbau eines intelligentes Messsystems muss der Messstellenbetreiber dieses ab 2025 innerhalb von vier Monaten installieren. Bereits eingebaute intelligente Messsysteme, die nicht nach aktuellen Sicherheitsstandards zertifiziert sind, dürfen noch für acht Jahre nach dem Einbau verwendet werden.
Kunden von inexogy erhalten alle Dienstleistungen rund um intelligente Messsysteme aus einer Hand. Von der Beschaffung bis hin zum Einbau und der Visualisierung – wir übernehmen alles. Darüber hinaus bieten wir PV- und Energiewende-Unternehmen die Möglichkeit, die Installation der Messtechnik selbst zu übernehmen. Das erleichtert den Rollout für beide Seiten.
10: Kann der Messstellenbetreiber einfach gewechselt werden?
Wir bei inexogy kümmern uns als wettbewerblicher Messtellenbetreiber um den Wechselprozess unserer Kunden. Dafür melden wir zunächst den Wechsel des Messstellenbetreibers beim Verteilnetzbetreiber (VNB). Weiter organisieren wir in Rücksprache mit dem bisherigen Messtellenbetreiber den Ausbau des alten Zählers. Anschließend kümmern sich Installateure um den fachgerechten Einbau des Smart Meters.
Kunden anderer wettbewerblicher Messstellenbetreiber müssen in der Regel selbst einen Wechsel anstoßen. Dafür muss eine Erklärung an den aktuellen Messstellenbetreiber gesendet werden – entweder per Brief, E-Mail oder Fax. Darin sollten enthalten sein: Name und Anschrift sowie ggf. Registernummer und -gericht bei Unternehmen, Entnahmestelle mit Adresse, Zählernummer oder Zählpunkt mit Adresse und Nummer, Name und Anschrift des neuen Messtellenbetreibers sowie ggf. Registernummer und -gericht bei Unternehmen und Zeitpunkt, zu dem der Wechsel stattfinden soll. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur gibt es eine Mustererklärung , die zum Wechsel genutzt werden kann. Abschließend wird der Wechsel direkt zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber abgewechselt. Mit dem Wechsel sind keine Kosten verbunden.
Achtung: Mieter dürfen den Messstellenbetreiber in der Regel ebenfalls frei wählen. Allerdings kann dieses Recht unter bestimmten Voraussetzungen an den Vermieter übergehen. Dies kann der Fall sein, wenn das Gebäude bereits komplett mit intelligenten Messgeräten ausgestattet ist und diese nicht nur Strom, sondern mindestens eine weitere Energieart messen. Mieter haben dann das Recht, von Ihrem Vermieter zu fordern, alle zwei Jahre neue Angebote einzuholen.
11: Gibt es Vorgaben zur Datensicherheit und zum Datenschutz von intelligenten Messsystemen?
Durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende stellt der Gesetzgeber umfangreiche und strenge Forderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit bei intelligenten Messsystemen. Von dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es hier sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien.
Gesetzlich geregelt ist beispielsweise, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Die Daten, die das intelligente Messsystem versendet, müssen verschlüsselt und pseudonymisiert, gegebenenfalls sogar anonymisiert, werden. Die verschlüsselten Daten dürfen wiederum nur an berechtigte Empfänger gesendet werden. Dazu zählen vor allem Netzbetreiber oder Stromlieferanten. So soll vermieden werden, dass unberechtigte Dritte Zugang zu den Daten erhalten können. Um zu verhindern, dass extern Nutzerprofile erstellt werden können, werden die Daten direkt lokal beim Verbraucher verarbeitet. Das Smart-Meter-Gateway versendet die Werte, die für eine Abrechnung notwendig sind, also direkt fertig berechnet und verschlüsselt.
Die Nutzung der gesendeten und empfangenen Daten ist zweckgebunden. Diese Zwecke müssen im Voraus klar definiert werden. Final erfüllen alle Smart-Meter-Gateways, die BSI-geprüft und zertifiziert sind, ein hohes Schutzniveau. Eine Zertifizierung intelligenter Messgeräte weist nach, dass alle gesetzlich festgeschriebenen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erbracht werden.
Für Verbraucher sollten alle Kommunikations- und Verarbeitungsschritte jederzeit sichtbar und nachweisbar sein. Der Messstellenbetreiber ist in der Verantwortung, eine korrekte und nachvollziehbare Konfiguration und Messdatenverarbeitung des intelligenten Messsystems zu gewährleisten.
12: Wie oft versenden intelligente Messsysteme ihre Daten?
Intelligente Messsysteme können über das Kommunikationsmodul einerseits Daten senden, andererseits auch Daten empfangen. Die gemessenen Verbrauchswerte werden einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Diese Werte sind standardmäßig in 15-Minuten-Intervalle aufgeschlüsselt. Vertraglich können allerdings auch andere Zwecke vereinbart werden, sodass detailliertere Daten fließen können. Intelligente Messsysteme versenden die erfassten Werte entweder über Mobilfunk oder über Kabel (LAN/Ethernet).
13: Wie sicher sind intelligente Messsysteme von inexogy?
Für einen sicheren Betrieb ist inexogy nach dem IT-Grundschutz ISO 27001 zertifiziert. Auch unsere eigene Gateway-Administration (CLS-Management) ist zertifiziert und damit sicher. Den besonderen Schutzbedarf des Gateways stellen wir zudem dadurch sicher, dass wir beispielsweise die Zeitsynchronisation, die Zertifikatsverwaltung, die Profilverwaltung oder das Monitoring der installieren Gateways übernehmen.
Verwendete Quellen rund um das Thema intelligente Messsysteme
BMWK – Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende.
BMWK – Smart Metering – Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau.
BMWK – Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt.
Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen/Intelligente Messsysteme.
Bundesgesetzblatt – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Durchblick Energiewende – Smart Meter Gateway. Was steckt hinter der Kommunikationseinheit?
Verbraucherzentrale – Smart Meter: Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen.