Anmeldung von Modul 3

Modul 3 nach §14a EnWG anmelden: Was Anlagenbetreiber jetzt wissen müssen

Mit der Installation eines intelligenten Messsystems, das die Messwerte des Verbrauchers in 15-Minuten-Intervallen erfasst und überträgt, eröffnet sich für die Kunden die Möglichkeit, von zeitvariablen Netzentgelten zu profitieren. Die Grundlage hierfür liegt in §14a EnWG, der die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen regelt. Ein Musteranschreiben von inexogy erleichtert die mitunter problematische Anmeldung beim Netzbetreiber.

Inhaltsverzeichnis

Der §14a EnWG und die damit verbundene Pflicht zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das lokale Stromnetz ist für Anlagenbetreiber eines der aktuell wichtigsten Themen – bietet für sie aber zahlreiche Chancen zum Sparen. Denn: Als Ausgleich dafür, dass der Netzbetreiber die Anlagen im Notfall „dimmen“ darf, dürfen Anlagenbetreiber reduzierte oder zeitvariable Netzentgelte nutzen. Dafür stehen drei Module zur Auswahl, wobei Modul 1 als Standardmodell („Default“) gilt. Das gewählte Modul muss beim Netzbetreiber angemeldet werden - der Messstellenbetreiber ist an der Anmeldung nicht beteiligt.

Was ist das Modul 3?

Modul 3 wird ausschließlich in Kombination mit Modul 1 angeboten. Es sieht zeitvariable Netzentgelte vor: Der Netzbetreiber legt feste Zeitfenster fest und ordnet ihnen drei unterschiedliche Netzentgelttarife zu.

Ein Beispiel: Tarif 1 gilt von 10:00–14:00 Uhr, Tarif 2 von 14:00–17:00 Uhr, Tarif 3 von 17:00–22:00 Uhr.

Wer Strom bevorzugt in Zeitfenstern mit niedrigen Netzentgelten nutzt, kann damit besonders profitieren.

Welche Schwierigkeiten gibt es aktuell bei der Anmeldung von Modul 3?

Die Nachfrage nach Modul 3 steigt spürbar an. Auch bei inexogy melden sich zunehmend Kunden, die nach der Installation ihres intelligenten Messsystems davon ausgehen, direkt von Modul 3 profitieren zu können – und dann auf unerwartete Hürden im deutschen Energiesystem stoßen.

Obwohl ein intelligentes Messsystem Voraussetzung für die Abrechnung ist, kommt es immer wieder vor, dass Netzbetreiber die Anmeldung zu Modul 3 ablehnen. Häufig lautet die Begründung, der Messstellenbetreiber habe die nötigen Umstellungen nicht vorgenommen. Diese Rückmeldung ist jedoch nicht korrekt.

Ein Blick in die Anwendungshilfe „Für die Umsetzung von Modul 3“ (BDEW, Version 1.1, Korrektur vom 07.02.2025) schafft Klarheit:

„Für das Modul 3 muss im Gegensatz zu Modul 1 und 2 ein iMSys installiert sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kunde ab dem 01.04.2025 das Modul 3 auswählen und beim Netzbetreiber und Lieferanten anmelden. Erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt die Umstellung. Eine rückwirkende Umstellung ist nicht vorgesehen.“

Weiter heißt es:

„TAF 2 und TAF 7 kommen beide als Tarifanwendungsfälle infrage.“

Für inexogy-Kunden bedeutet das: Sobald ein iMSys installiert ist, senden wir an Netzbetreiber und Energielieferant Lastgangdaten nach TAF 7. Damit erfüllt die Messstelle alle technischen Voraussetzungen für Modul 3, da dem Netzbetreiber die 15-Minute-Werte vorliegen, die er braucht, um eine viertelstundenscharfe Abrechnung vorzunehmen.

Lösungshilfe: Musteranschreiben für inexogy-Kunden

Angesichts der Schwierigkeiten, auf die viele Kunden bei der Anmeldung stoßen, stellen wir unseren Kunden ein Musteranschreiben zur Verfügung, das sie zur Anmeldung von Modul 3 bei Ihrem Netzbetreiber verwenden können. Mit diesem Anschreiben können Sie bei Ihrem Netzbetreiber argumentieren, dass Ihre Messstelle bereits alle technischen Anforderungen für Modul 3 erfüllt. Hier finden Sie die Vorlage für das Musterschreiben zum Download und hier das mithilfe der Vorlage direkt ausfüllbare PDF.

Modul 1: die sichere Wahl

Wer sich bei der Modulauswahl für Modul 1 entscheidet, wählt in der Regel die unkomplizierteste Option. Dabei handelt es sich um eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, die ohne zusätzlichen Zähler auskommt – anders als bei Modul 2. Der Pauschalrabatt wird am Jahresende bequem über die Stromrechnung ausgezahlt.

Wieso Modul 1 immer funktioniert

Modul 1 gilt als Standardoption („Default-Modul“) und wird automatisch aktiviert, sobald eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet wird. Ein zusätzlicher Zähler ist nicht erforderlich, und die Abrechnung ist für den Netzbetreiber besonders einfach, da der Rabatt pauschal berechnet wird. Entsprechend können Kunden hier in der Regel sicher sein, dass die Netzentgeltreduktion über dieses Modul ideal funktioniert.

So funktioniert Modul 1 und das können Sie sparen

Jeder Kunde mit Modul 1 spart einen Fixbetrag von 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Rabatt von 20 % auf die Brutto-Netzentgelte, basierend auf einem pauschalen Verbrauch von 3.750 Kilowattstunden (kWh).

Die Berechnung sieht also wie folgt aus: 3.750 kWh x Arbeitspreis x 0,2

Die tatsächliche Einsparung hängt somit vom jeweiligen Netzentgelt des Anbieters ab und liegt zwischen 120 und 200 Euro pro Jahr (brutto). In Regionen mit hohen Netzentgelten fällt der Rabatt entsprechend höher aus, in Gebieten mit niedrigen Netzentgelten etwas geringer.

Autor: Evelyn Isaak

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