Abrechnung dynamischer Stromtarif

Smart Meter installiert: Ab wann kann ein dynamischer Stromtarif abgerechnet werden?

Sobald der Smart Meter installiert wurde, kann ein dynamischer Stromtarif genutzt werden – oder? Dieser Annahme begegnen wir immer wieder. Allerdings müssen sich Kunden aufgrund notwendiger systemseitiger Umstellungen auf wenige Wochen Wartezeit einstellen.

Smart Meter installiert – und jetzt?

Wer ein Smart Meter bestellt und erfolgreich installiert bekommen hat, möchte die Vorteile des intelligenten Messsystems natürlich möglichst schnell nutzen. Dazu zählen unter anderem:

Mit dem Einbau des Smart Meters ist zwar die technische Grundlage geschaffen, dennoch bedeutet „Smart Meter installiert“ nicht automatisch, dass dynamische Stromtarife sofort genutzt und korrekt abgerechnet werden können.

Notwendige Systemumstellungen im Hintergrund

Die Situation lässt sich gut mit dem Einspeisen des Stroms einer PV-Anlage ins Netz vergleichen: Auch dort kann nach der Installation nicht unmittelbar Strom ins Netz eingespeist werden. Zunächst müssen verschiedene Markt- und Anmeldeprozesse abgeschlossen werden.

Ähnlich verhält es sich bei Smart Metern und dynamischen Tarifen. Damit eine Messstelle für dynamische Stromtarife genutzt werden kann, muss sie systemseitig entsprechend qualifiziert werden. Daran sind mehrere Marktakteure beteiligt und es sind verschiedene Prozesse notwendig.

Vom Smart Meter zum dynamischen Stromtarif

Nach der Installation sendet inexogy als Messstellenbetreiber eine sogenannte Stammdatenänderung mit allen Daten des neuen Zählers (u.a. Zählernummer und Art des Zählers) an den Netzbetreiber und den Stromlieferanten. Wichtig ist nun, dass diese Stammdatenänderung von beiden verarbeitet wird und anschließend eine Umbilanzierung der Messstelle seitens des Netzbetreibers vorgenommen wird. Unter der Umbilanzierung versteht man die Umstellung der Messstelle von einem Standard-Lastprofil (SLP) auf iMSys / 15-Minuten-Werte (TAF 7).

Die beschriebenen Prozesse benötigen erfahrungsgemäß – abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber – einige Zeit. In vielen Fällen ist daher mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen.

Erst wenn sowohl die Stammdatenänderung verarbeitet als auch die Umbilanzierung abgeschlossen wurde, gilt die Messstelle als vollständig qualifiziert für die Nutzung und korrekte Abrechnung dynamischer Stromtarife.

Wichtig für Kunden

Kunden sollten unbedingt berücksichtigen, dass es in der Praxis aufgrund der erklärten notwenigen Umstellungen leider nicht möglich ist, unmittelbar nach der Installation des Smart Meters einen dynamischen Stromtarif zu beziehen und korrekt abrechnen zu lassen.

Eine korrekte Abrechnung dynamischer Tarife kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem alle notwendigen Umstellungen abgeschlossen sind. Das kann je nach Netzbetreiber bis zu wenige Wochen in Anspruch nehmen. Eine rückwirkende Abrechnung ist in der Regel nicht möglich.

Trotz dieser anfänglichen Umstellungsphase lohnt sich der Wechsel in einen dynamischen Tarif in vielen Fällen. Insbesondere in Zeiten hoher Einspeisung erneuerbarer Energien treten zunehmend Stunden mit sehr niedrigen oder sogar negativen Strompreisen auf. Wer seinen Stromverbrauch flexibel steuern kann – etwa durch das Laden eines Elektroautos, den Betrieb einer Wärmepumpe oder anderer steuerbarer Verbraucher – kann von diesen Preisvorteilen profitieren. Dynamische Tarife schaffen damit die Möglichkeit, Stromkosten aktiv zu senken und die eigene Flexibilität finanziell belohnen zu lassen.

Autor: Evelyn Isaak

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