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Welche EE-Anlagen müssen mit einem intelligenten Messsystem samt Steuerungseinrichtung ausgestattet werden?
Kurz zur Einordnung: EE-Anlagen sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus überwiegend erneuerbaren Energien. Dazu gehören beispielsweise Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke (BHKW).
Nach § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) müssen Messstellen von EE-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW mit intelligentem Messsystem und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt ausgestattet werden.
Eine weitere Regelung zu einer verpflichtenden Steuerung gilt für Messstellen mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (z.B.: Wärmepumpen, Klimaanlagen, Ladesäule und Batteriespeicher). Nach § 14a EnWG sind insbesondere jene betroffen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Anlagenbetreiber, die nicht unter die Pflicht fallen, können sich freiwillig für die Teilnahme an der Steuerung entscheiden.
Wichtig zu wissen: Verteilnetzbetreiber dürfen nur in konkreten Fällen steuernd eingreifen – und zwar dann, wenn Netzengpässe eine Reduzierung der Verbrauchs- oder Einspeiseleistung erforderlich machen, um die Versorgungssicherheit oder die Netzstabilität zu gewährleisten.
Erhalten Anlagenbetreiber eine Kompensation?
Verbraucher mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, bei denen die Steuerbarkeit hergestellt wird, profitieren bereits heute von reduzierten Netzentgelten. Analog sollten auch EE-Anlagenbetreiber eine Kompensation für die Steuerung Ihrer Anlagen erhalten.
Da die Verteilnetzbetreiber (VNB) jene sind, die die Steuerbarkeit durch die Steuerungseinrichtung nutzen sollen, müssen diese nach Installation der Steuerungseinrichtung (in der Regel eine Steuerbox) seine Funktionstüchtigkeit prüfen. Sollten die VNB diesen Test bis 2028 nicht durchgeführt haben, erhalten die Kunden ab diesem Jahr von Ihrem VNB eine Kompensation in Höhe von 100 € brutto pro Jahr. Das bedeutet: Der Beginn der Kompensations-Auszahlung beginnt erst ab 2028.
Hat der VNB die Testung durchgeführt, wird die 60 %-Begrenzung der Einspeiseleistung aufgehoben, die für Anlagen zwischen 25 und 100 kWp mit Installation nach dem 25. Februar gilt (§ 9 Abs. 2 EEG). Ohne diese Testung auf Steuerbarkeit durch den VNB ist die Aufhebung nicht möglich.
Das große Ziel: Netzstabilität und Versorgungssicherheit
Die Maßnahme soll helfen, die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gerade bei hohem Solarstromaufkommen – z. B. an sonnigen Sommertagen – kann es zu Einspeisespitzen kommen, die das Stromnetz belasten.
Durch die Steuerbarkeit von PV-Anlagen soll final eine bessere und netzsichere Integration von EE-Anlagen sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz gelingen.