Energy Sharing als Gamechanger? Ein Blick auf die aktuelle Lage

Mit intelligenten Messsystemen entstehen neue Möglichkeiten für die Energiewende – darunter auch Energy Sharing. Noch ist die praktische Umsetzung begrenzt, doch das Thema gewinnt bereits stark an Bedeutung. Ein Überblick über die aktuelle gesetzliche Lage und kommende Entwicklungen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Energy Sharing?

Das Grundprinzip von Energy Sharing ist simpel: Besitzer von Photovoltaikanlagen teilen ihren überschüssigen Solarstrom mit Menschen in ihrer Nachbarschaft. Haushalte ohne eigene PV-Anlage können so lokal erzeugten Solarstrom direkt beziehen – meist günstiger als zu den üblichen Marktpreisen. Gleichzeitig profitieren auch die Anlagenbetreiber, da sie für ihren Strom häufig einen besseren Preis erzielen können als bei der klassischen Einspeisung ins Netz.

Das Ziel von Energy Sharing ist es, mehr Menschen an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig die Stromnetze zu entlasten.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen kann das Modell aus verschiedenen Gründen attraktiv sein: Statt überschüssigen Strom zu niedrigen Vergütungssätzen einzuspeisen, kann dieser zu einem individuell vereinbarten Preis an Nachbarn verkauft werden. Dadurch kann sich die Amortisationszeit der PV-Anlage verkürzen. Für die Abnehmer bleibt der Preis dennoch häufig unter dem marktüblichen Stromtarif.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der erzeugte Strom in der Nachbarschaft bleibt und lokal genutzt wird. Anlagenbetreiber können sich aktiv in ihrer Gemeinde engagieren, die regionale Energieversorgung stärken und einen direkten Beitrag zu einer gemeinschaftlich getragenen Energiewende leisten. Zudem gewinnt dieses Modell an Bedeutung, da zunehmend Photovoltaikanlagen aus der EEG-Vergütung fallen und neue Nutzungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom erforderlich werden.

Gleichzeitig gibt es einige Rahmenbedingungen zu beachten. Der Strom wird bei der Weitergabe an andere Haushalte weiterhin über das öffentliche Stromnetz transportiert. Daher fallen auf den geteilten Solarstrom bestimmte Abgaben und Netzentgelte an, die die Wirtschaftlichkeit für Anlagenbetreiber etwas reduzieren können.

Außerdem erfolgt die Stromweitergabe nicht über direkte Leitungen von Haus zu Haus. Stattdessen wird rechnerisch ermittelt, welcher Anteil des erzeugten PV-Stroms an welche Teilnehmer verteilt wird. Damit diese Zuordnung korrekt erfolgen kann, sind intelligente Messsysteme erforderlich, die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in kurzen Zeitintervallen – typischerweise alle 15 Minuten – übermitteln.

Wie ist die gesetzliche Lage rund um Energy Sharing?

In Deutschland ist es bislang nur eingeschränkt möglich, selbst erzeugten Strom über das öffentliche Netz mit mehreren Personen zu teilen. Zwar erlaubt das EEG 2023 grundsätzlich die Gründung von Bürgerenergiegemeinschaften, die Strom gemeinsam erzeugen und nutzen können. In der praktischen Umsetzung führt dies jedoch dazu, dass Anlagenbetreiber rechtlich als Stromlieferanten eingestuft werden und damit umfangreiche unternehmerische und regulatorische Pflichten erfüllen müssen. Dadurch ist die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom bislang wirtschaftlich nur begrenzt attraktiv.

Im November 2025 hat der Bundestag jedoch eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die ab Juni 2026 neue rechtliche Rahmenbedingungen für Energy Sharing schafft. Ziel dieser Neuerung ist es, Energy Sharing künftig wirtschaftlich tragfähig und rechtssicher umzusetzen – eine Entwicklung, die viele Kommunen sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen bereits seit längerem erwarten. Die entsprechenden Regelungen finden sich im neuen § 42c EnWG, der am 1. Juni 2026 in Kraft tritt.

Für die Umsetzung von Energy-Sharing-Projekten sind künftig zwei zentrale Vertragsarten erforderlich:

  1. Stromliefervertrag: Zwischen den Stromabnehmenden und dem Betreiber der Photovoltaikanlage müssen Energielieferverträge abgeschlossen werden.
  2. Vertrag über die gemeinsame Nutzung: Zusätzlich ist eine Vereinbarung zwischen Anlagenbetreibern und allen teilnehmenden Nutzern notwendig. Darin werden unter anderem der Verteilungsschlüssel, die Abnahmepreise sowie die zugeordneten Energiemengen geregelt.

Unabhängig davon benötigt jeder Anschlussnutzer weiterhin einen zusätzlichen Stromliefervertrag für sogenannten Reststrom. Dieser greift immer dann, wenn die PV-Anlage – beispielsweise an stark bewölkten Tagen – nicht ausreichend Energie liefert.

Energy Sharing wird zunächst innerhalb eines gemeinsamen Bilanzierungsgebiets möglich sein. Eine spätere Ausweitung auf benachbarte Bilanzierungsgebiete ist bereits vorgesehen und soll voraussichtlich im Juni 2028 erfolgen.

Auch auf die Netzbetreiber kommen neue Aufgaben zu: Ab Mitte 2026 sind Verteilernetzbetreiber verpflichtet, die gemeinsame Netznutzung technisch zu ermöglichen. Darüber hinaus soll gemäß § 20b EnWG eine zentrale Onlineplattform für den Netzzugang aufgebaut und dauerhaft betrieben werden. Die Einführung und Ausgestaltung dieser Plattform wird von der Bundesnetzagentur gesteuert.

Was sind Fragen und Kritikpunkte beim Energy Sharing?

Trotz der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben rund um Energy Sharing weiterhin einige offene Fragen und Kritikpunkte bestehen. Ein zentraler Aspekt, der in der Branche häufig diskutiert wird, ist die aktuelle Kostenstruktur: Auch lokal erzeugter und direkt in der Nachbarschaft genutzter Strom muss bislang die vollen Netzentgelte entrichten. Dadurch reduziert sich der wirtschaftliche Vorteil gegenüber herkömmlichen Strommodellen, sodass vielerorts noch ein ausreichender finanzieller Anreiz fehlt, um Energy Sharing zu einem breit attraktiven Konzept zu machen.

Hinzu kommt der vergleichsweise hohe organisatorische und administrative Aufwand. Für Energy-Sharing-Projekte sind zwei unterschiedliche Vertragsarten erforderlich, was Abstimmungsprozesse komplexer macht und den Aufwand für Planung und Umsetzung erhöht. Auch die korrekte Erfassung und Abrechnung der Energiemengen – häufig unter Einbindung externer Dienstleister – stellt insbesondere kleinere Gemeinschaften vor Herausforderungen. Gerade ehrenamtlich organisierte Initiativen könnten daher aufgrund der bestehenden Einstiegshürden von einer Umsetzung absehen. Viele Akteure fordern deshalb vereinfachte Rahmenbedingungen sowie bürgerfreundlichere Prozesse.

Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie einheitlich die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Zwar sind Netzbetreiber ab Juni 2026 rechtlich verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen, dennoch besteht in der Branche Unsicherheit darüber, ob tatsächlich alle Projekte reibungslos zugelassen werden oder ob unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungspraktiken zu Verzögerungen führen könnten. Die praktische Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben wird daher entscheidend dafür sein, wie schnell sich Energy Sharing in Deutschland etablieren kann.

Was braucht man als Voraussetzung und was kann man jetzt schon tun?

Eine zentrale Voraussetzung für funktionierendes Energy Sharing ist der Einsatz intelligenter Messsysteme. Sowohl Haushalte, die Solarstrom bereitstellen, als auch jene, die den geteilten Strom nutzen möchten, müssen mit entsprechenden Zählern ausgestattet sein. Wer eine Teilnahme am Energy Sharing plant, kann daher bereits im Vorfeld alle beteiligten Haushalte mit einem intelligenten Messsystem ausstatten lassen.

Der Einbau kann über den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen oder – häufig schneller und unkomplizierter – über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy. Bei inexogy lassen sich die benötigten Zähler einfach online unter shop.inexogy.com bestellen; die Installation erfolgt anschließend innerhalb weniger Wochen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der zuständige Netzbetreiber die notwendigen Abrechnungsprozesse unterstützen kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig das Gespräch mit dem Netzbetreiber zu suchen und die technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen zu klären.

Auch auf organisatorischer Ebene können bereits erste Schritte unternommen werden: Gespräche mit Nachbarn oder innerhalb der Gemeinde helfen dabei, potenzielle Teilnehmer zu identifizieren und gemeinsam zu prüfen, ob sich ein Energy-Sharing-Projekt vor Ort sinnvoll umsetzen lässt.

Zusätzlich kann es hilfreich sein, sich frühzeitig über Softwarelösungen oder spezialisierte Dienstleister zu informieren, die die Verwaltung, Aufteilung und Abrechnung der geteilten Energiemengen übernehmen oder vereinfachen. Eine geeignete digitale Unterstützung kann den späteren Betrieb deutlich erleichtern und administrative Hürden reduzieren.

Fazit

Energy Sharing bietet großes Potenzial, die Energiewende stärker in die Nachbarschaften und Kommunen zu bringen. Durch die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie können mehr Menschen direkt von Photovoltaik profitieren, regionale Wertschöpfung gestärkt und Stromnetze langfristig entlastet werden. Damit eröffnet Energy Sharing neue Möglichkeiten für eine gemeinschaftlich organisierte und bürgernahe Energieversorgung.

Damit sich dieses Modell jedoch breit etablieren kann, müssen die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen weiterhin verbessert werden. Insbesondere zusätzliche finanzielle Anreize sowie vereinfachte Prozesse könnten dazu beitragen, mehr Projekte anzustoßen und die Teilnahme für alle Bürger attraktiver zu machen.

Mit passenden Rahmenbedingungen besteht die Chance, dass künftig zahlreiche Energy-Sharing-Projekte entstehen – ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentralen, nachhaltigen und gemeinschaftlich getragenen Energiewende.

Autor: Evelyn Isaak

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