Modul 3 nach §14a EnWG anmelden: Was Anlagenbetreiber jetzt wissen müssen

Mit der Installation eines intelligenten Messsystems, das die Messwerte des Verbrauchers in 15-Minuten-Intervallen erfasst und überträgt, eröffnet sich für die Kunden die Möglichkeit, von zeitvariablen Netzentgelten zu profitieren. Die Grundlage hierfür liegt in §14a EnWG, der die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen regelt. Ein Musteranschreiben von inexogy erleichtert die mitunter problematische Anmeldung beim Netzbetreiber.
Von reduzierten Netzentgelten profitieren: So geht es

Nicht jeder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist auch verpflichtet, diese nach § 14a EnWG steuern zu lassen. In Anbetracht der reduzierten Netzentgelte, die man im Gegenzug erhält, kann dies jedoch in einigen Fällen auch freiwillig profitabel sein.
Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG: Fragen und Antworten

Ab dem 1. Januar 2025 müssen sowohl Energieerzeugungsanlagen als auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden, über ein intelligentes Messsystem steuerbar sein. Das Ziel besteht darin, eine sogenannte netzorientierte Steuerung zu ermöglichen, durch die Netzbetreiber bei Engpässen die Bezugs- und Einspeiseleistung reduzieren können.
Praxiswissen zur Steuerung gemäß § 14a EnWG: Live-Webinar vom 23. Mai

Die gesetzlichen Anforderungen zum Steuern und Schalten mittels intelligenter Messsysteme sind bereits festgelegt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen sowohl Energieerzeugungsanlagen als auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, über ein intelligentes Messsystem steuerbar sein. Das Ziel besteht darin, eine netzorientierte Steuerung zu ermöglichen, durch die Netzbetreiber bei Engpässen die Bezugs- und Einspeiseleistung reduzieren können.