Steuererleichterung bei kleinen PV-Anlagen: Nur bei einer Leistung von bis zu 10 kWp gültig

Zukünftig müssen Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit der überarbeiteten und erweiterten Verwaltungsanweisung nun festgelegt. Davon profitieren Betreiber mit Anlagen von einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp und die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden.
PV-Anlage Steuererleichterung

Diese Neuregelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhaus-Grundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind.

Gründe für die Steuerbefreiung

Begründet wird diese Entscheidung damit, dass es Betreibern solcher Anlagen in der Regel nicht um den Gewinn geht. Sie sind eher Eigenheimbesitzer, die vor allem klimafreundlichen Sonnenstrom erzeugen möchten. Ein weiterer Grund ist, dass der bürokratische Aufwand mit sinkender Einspeisevergütung in keinem Verhältnis zum Ertrag kleiner Photovoltaik-Anlagen stand: Anlagen bis 10 kWp, die neu errichtet werden, erhalten seit 2020 weniger als zehn Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, fällt der Gewinn noch geringer aus.


Hinweis:
Diese Steuerbefreiung gilt nicht, wenn es eine Nutzungsänderung gibt (Gebäude wird nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt) oder die Photovoltaik-Anlage über eine Leistung von 10 kWp vergrößert wird. Die steuerpflichtige Person muss dann dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitteilen, dass die Voraussetzungen für die Steuervereinfachung entfallen sind.


Haftungsausschluss:
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Der Inhalt dieser Seite dient lediglich der Information; sie stellt keine Rechtsberatung dar. Eine individuelle Beratung erfolgt nur durch einen Fachmann, Steuerberater oder das Finanzamt.

Autor: Pablo Santiago

inexogy Newsletter

In unserem Newsletter warten aktuelle Hintergrundberichte und spannende Geschichten
aus der inexogy Welt auf Sie.

Aktuellste Beiträge

Die als Solarspitzengesetz bekannte EnWG-Novelle ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und beinhaltet einige Änderungen für PV-Anlagenbetreiber. Wir haben die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung zusammengefasst.
Seit Beginn 2025 muss jeder Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten – doch damit ein solcher ideal genutzt werden kann, braucht es einen Smart Meter als technische Basis. Wir haben zusammengefasst, welche Chancen dynamische Tarife bieten und wo man die besten Angebote für dynamischen Tarif plus intelligentes Messsystem findet.
Dynamische Stromtarife finden zunehmend ihren Weg in die breite Masse – unter anderem durch innovative Anbieter wie Rabot Energy. Um von diesen Tarifen ideal profitieren zu können, braucht es ein intelligentes Messsystem. Durch das Rundum-Paket von inexogy-Smart-Meter und der Rabot Energy-App erhalten Verbraucher präzise Verbrauchsdaten und der Weg zu einem effizienten Energiemanagement ist geebnet.