Stromspeicher mit und ohne PV-Anlage: diese Kriterien machen den Unterschied

Speicher gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl in Kombination mit einer PV-Anlage als auch unabhängig davon. Gleichzeitig verändern neue gesetzliche Vorgaben und technische Entwicklungen die Anforderungen an Batteriespeicher. Entscheidend ist daher nicht nur die Kapazität, sondern auch, wie effizient und flexibel ein Speicher arbeitet.

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Speicher

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sprechen für Speicher mit einer höheren Kapazität. Dazu zählt hier insbesondere das Solarspitzengesetz: Hier ist geregelt, dass neu in Betrieb genommene und mit Smart Meter ausgestattete PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Insbesondere für Anlagen, die sonst voll einspeisen, ist dies ein riesiger Faktor. Wie Dr.-Ing. Johannes Weniger, Initiator der Stromspeicher-Inspektion und prägende Kraft bei der Forschung zu Heimspeichern an der HTW Berlin, im Interview mit pv-magazine ausführt, wurden etwa 24 Prozent des Ertrags einer PV-Anlage in Zeiten negativer Börsenstrompreise produziert. Dieser Anteil wird bei neuen PV-Anlagen dann schlichtweg nicht mehr vergütet. In dieser Hinsicht wird ein großer Batteriespeicher durchaus denkbar – ebenso, wenn man die Alterung des Batteriespeichers mitbedenkt (nach 15 Jahren nur noch ~ 60 % des Anfangswertes).

Auch wichtig zu beachten ist in diesem Zuge die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL). Die MiSpeL wurde mit dem Solarspitzengesetz eingeführt und ist eine Regelung, die das bidirektionale Laden sowie die Energiespeicherung ermöglicht. Stand August 2026 ist die MiSpeL Festlegung noch nicht beschlossen; das Ziel der Bundesnetzagentur bleibt aber weiterhin ein schnellstmöglicher Abschluss. Dieses Gesetz ist essentiell, wenn es darum geht, den Heimspeicher nicht nur mit selbst erzeugtem Solarstrom, sondern auch mit günstigem Strom aus dem Netz laden möchte. Hierbei wird sogenannter „grauer“ Netzstrom mit dem „grünen“ Strom aus der PV-Anlage vermischt. Ein solches Modell ist bei der klassischen Einspeisevergütung nicht möglich. Stattdessen muss man grundsätzlich in die sogenannte Direktvermarktung wechseln, bei der ein Direktvermarkter den Strom an der Börse verkauft. Für den „grünen“ PV-Strom zahlt der Staat die Marktprämie als Förderung obendrauf.

Trennung von "grünem" und "grauem" Strom

Möglichkeiten, um den „grünen“ Strom von dem „grauen“ Strom zu trennen, gibt es bereits. Diese sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgeführt und umfassen das Ausschließlichkeitsprinzip, das Doppelvermarktungsverbot und die Herkunftsnachweise. Das Ausschließlichkeitsprinzip stellt sicher, dass Strom eindeutig einer Energiequelle zugeordnet wird. Das Doppelvermarktungsverbot verhindert, dass die Umwelteigenschaften von Ökostrom mehrfach vermarktet werden, während das Prinzop der Herkunftsnachweise auf eine Dokumentation dessen, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energien stammt, setzt (§§ 79, 80 EEG). Allerdings ist bislang unklar, wie genau die Lösungen hingegen technisch umgesetzt werden sollen. Genau das soll im Zuge der MiSpeL dann ausgeführt werden. Insbesondere die geplante Pauschaloption dürfte für private Betreiber mit Anlagen bis zu 30 kW Leistung relevant werden. Dabei gibt es die staatliche Markprämie pauschal für 500 kWh pro Jahr je installiertem Kilowatt PV-Leistung. In der Praxis bedeutet die Pauschalregelung, dass beispielsweise eine Familie mit einer PV-Anlage mit einer Leistung von 20 kW für maximal 10.000 kWh im Jahr eine Marktprämie erhält (20 kW x 500 kWh).

Technische Faktoren entscheiden über die Wirtschaftlichkeit

Wirkungsgrad und Umwandlungsverluste

Es gibt mehrere Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit und Eignung eines Speichers beeinflussen. Einer davon ist der Wirkungsgrad der Batterie. Immerhin gehen sowohl beim Laden als auch beim Entladen immer ein Teil der Energie (v.a im Wechselrichter) verloren. Dieser Umwandlungsverlust ist normal. Um dennoch profitieren zu können, ist es also entscheidend, dass dieser verlorene Teil durch das billige Aufladen wieder ausgeglichen wird.

Als Beispiel führt er an: Würde man die Batterie nachts den Strom für 25 Cent pro kWh ausladen und würde der Strom am Abend 50 Cent pro kWh kosten, müsste der Speicher beim Laden und späteren Entladen einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 50 Prozent erreichen. Denn: 50 Prozent von 50 Cent sind wieder 25 Cent. Würde der Gesamtwirkungsgrad darunter liegen, würde der Preisvorteil nicht ausreichen, um tatsächlich zu profitieren. Wichtig ist hier also, auch Speicher zu vergleichen und einen Blick auf den Gesamtwirkungsgrad zu werfen. Das geht beispielswiese über die Stromspeicher-Inspektion der HWT Berlin oder über die Hersteller. Letztere stellen oft Demo-Zugänge zum Monitoring-Portal ihrer Geräte. Hier können Interessierte nachschauen, welche Parameter visualisiert werden, und dadurch auf den Wirkungsgrad schließen.

Standby-Verbrauch nicht unterschätzen

Auch ein Blick auf den Standby-Verbrauch ist wichtig – sprich die Frage: Wie viel verbraucht der Speicher, wenn er gerade nicht gebraucht wird? Die Stromspeicher-Inspektion konnte feststellen, dass es beim Standby-Verbrauch sehr große Unterschiede gibt. Dabei ist dieser sehr wichtig, da der Speicher insbesondere in den Wintermonaten öfter einmal leer stehen könnte. Verbraucht der Stromspeicher im Leerlauf viel Strom, kostet dies natürlich auch. Sehr sparsame Geräte gebrauchen im Standby nur rund 4 Watt, andere Systeme können auch um die 60 Watt oder mehr verbrauchen. Gehen wir davon aus, dass ein Stromspeicher rund 1.250 Stunden im Jahr leer steht, kostet der Strom für einen ineffizienten Speicher (60 Watt) bei einem Strompreis von 40 Cent je kWh den Betreiber rund 30 Euro im Jahr. Im Vergleich: Verbraucht der Speicher nur 5 Watt, kostet das den Betreiber bei den gleichen Annahmen nur 2 Euro im Jahr.

Schnelle Reaktion auf Laständerungen

Außerdem macht es einen großen Unterschied, wie schnell der Speicher auf Lastschwankungen im Haus reagieren kann. Dies nennt man die Einschwingzeit. Wie schnell kann der Speicher darauf reagieren, wenn man beispielsweise den Ofen anmacht? Einige Geräte können die benötigte Leistung sehr schnell bereitstellen, andere brauchen teilweise bis zu 14 Sekunden. Ein solch langsames System könnte dazu beitragen, dass viel von dem gespeicherten Strom wieder in Netz fließt, da er vielleicht gar nicht mehr (in der bereitgestellten Menge) gebraucht wird, wenn das System mal hochgefahren ist.

Der System Performance Index als Vergleichsgröße

Eine hilfreiche Kennzahl, um die Faktoren wie Wirkungsgrad, Standby-Verbrauch, Einschwingzeit und Umwandlungszeit vergleichen zu können, ist der sogenannte SPI – also der System Performance Index. Dieser wird für jeden Speicher generiert, indem zunächst die ideellen Ersparnisse ausgerechnet werden und dann die tatsächlichen Ersparnisse – was wäre ohne Verluste möglich, was ist tatsächlich möglich? Eine besonders hohe Prozentzahl ist dabei besonders positiv, da sie zeigt, dass der Speicher sehr nahe an das theoretisch mögliche Potenzial herankommt. Hier finden Sie die Ergebnisse der Stromspeicher-Inspektion 2026.

AC-Speicher erleben eine Renaissance

Bei der Stromspeicher-Inspektion konnten insbesondere auch AC-gekoppelte Batteriespeicher überzeugen. Dabei handelt es sich um eine interessante Entwicklung, denn der Großteil der heute auf dem Markt verfügbaren Batteriespeicher ist DC-gekoppelt. Doch worin unterscheiden sich die beiden Systeme eigentlich?

Zunächst lohnt sich ein Blick auf die grundlegenden Begriffe: AC steht für Alternating Current, also Wechselstrom. DC steht für Direct Current, also Gleichstrom. Während Wechselstrom seine Fließrichtung und damit auch die Polarität zwischen Plus und Minus regelmäßig verändert, fließt Gleichstrom kontinuierlich in dieselbe Richtung. Entsprechend schwankt die Spannung beim Wechselstrom, während sie beim Gleichstrom gleichgerichtet ist.

Sowohl für AC- als auch für DC-Strom gibt es unterschiedliche Speichersysteme. Ein AC-Batteriespeicher wird direkt an das Wechselstromnetz des Hauses angeschlossen. Dafür sind grundsätzlich zwei Wechselrichter erforderlich: ein PV-Wechselrichter und ein separater Batterie-Wechselrichter. Der Batteriespeicher und der PV-Wechselrichter können dabei räumlich voneinander getrennt installiert werden.

Bei einem DC-gekoppelten System kommt dagegen ein Hybrid-Wechselrichter zum Einsatz, der die Funktionen von PV- und Batterie-Wechselrichter miteinander verbindet. Hier müssen Wechselrichter und Batterie in der Regel räumlich näher beieinander installiert werden. Der von den PV-Modulen erzeugte Gleichstrom kann dabei direkt in den Batteriespeicher fließen.

Vorteile von AC-Speichern

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Systemen liegt also in der Anzahl der Umwandlungsschritte. Beim DC-Speicher wird der von der Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom direkt zur Batterie geführt und muss erst für die Nutzung im Hausnetz über den Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden. Beim AC-Speicher wird der Solarstrom zunächst vom PV-Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Soll der Strom anschließend gespeichert werden, wandelt der Batterie-Wechselrichter ihn wieder in Gleichstrom um.

Aufgrund dieser zusätzlichen Umwandlungsschritte haftet AC-gekoppelten Speichern häufig das Vorurteil an, sie seien grundsätzlich weniger effizient. Die Ergebnisse der Stromspeicher-Inspektion zeigen jedoch, dass dies nicht zwangsläufig der Fall ist. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch AC-gekoppelte Systeme, bei denen Batteriespeicher und Wechselrichter in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind.

Besonders interessant sind AC-gekoppelte Batteriespeicher bei der Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen. Viele Installationsbetriebe möchten einen bereits über Jahre betriebenen Solarwechselrichter möglichst nicht austauschen. Ein AC-Speicher lässt sich in solchen Fällen vergleichsweise unkompliziert in das bestehende System integrieren.

Auch für Haushalte ohne eigene PV-Anlage kann ein AC-gekoppeltes Speichersystem interessant sein – insbesondere in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif. Wer darüber hinaus von reduzierten Netzentgelten profitieren möchte, sollte darauf achten, dass die Entladeleistung des Speichers über 4,2 kW liegt.

Tipp:

In einem weiteren Artikel haben wir einige aktuelle Angebote von Batteriespeichern ohne PV-Anlage aufgezeigt. Schauen Sie doch gerne auch einmal hier rein: „Günstigerer Strom dank Batteriespeicher: Neue Angebote für Menschen ohne PV-Anlage“.

Quellen

Bundesnetzagentur. Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL)

Forschungsgruppe Solarspeichersysteme. Stromspeicherinspektion 2026.

Pv-magazine, Ausgabe 02/2026, Interview: Was beim Speicherkauf zählt.

Autor: Evelyn Isaak

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