Neue Förderregeln für Wärmepumpen: Ohne Smart Meter keine Förderung

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für energieeffiziente Gebäude. Für Wärmepumpen bedeutet das: Ein intelligentes Messsystem (iMSys) inklusive Steuereinrichtung wird künftig Voraussetzung für die finanzielle Förderung. Damit wird die intelligente Vernetzung von Wärmepumpen, Smart Metern und Energiemanagementsystemen zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende im Gebäudesektor.
Intelligentes Messsystem für die Wärmepumpe-Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Richtlinie und gilt ab dem 21. Juli 2026 mit dem Ziel, die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu unterstützen.

Die vollständigen Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auf der Webseite des BMWE.

Intelligentes Messsystem als Voraussetzung für die Förderung

In Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Smart Meter und Wärmepumpe stellt die neue Richtlinie klare Vorgaben für die Netz- und Systemdienlichkeit neu eingebauter Wärmeanlagen.

Demnach ist die bestätigte Beauftragung eines intelligenten Messsystems inklusive Steuereinrichtung Voraussetzung dafür, dass eine Wärmepumpe überhaupt finanziell gefördert wird.

Die Beauftragung kann sowohl bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber als auch bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfolgen. Letzterer kann den Installationsprozess in der Regel beschleunigen und den Zugang zu einem intelligenten Messsystem vereinfachen.

Digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung

Zudem müssen neu eingebaute Wärmepumpen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an das intelligente Messsystem verfügen.

Die digitale Schnittstelle muss interoperabel ausgestaltet sein. Dadurch kann die Anbindung der Wärmepumpe an den Smart Meter direkt oder über ein Energiemanagementsystem (HEMS) erfolgen und die Umsetzung der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG ermöglicht werden.

Partnerschaft mit inexogy: Smart Meter selbst installieren

Verbraucher, die die Anschaffung einer Wärmepumpe planen, können direkt bei inexogy ein intelligentes Messsystem bestellen.

Darüber hinaus bietet inexogy Kooperationsmodelle für Wärmepumpen-Anbieter jeder Größe, damit diese eine Partnerschaft mit inexogy starten können. Die Installation der Smart Meter wird in der Regel von inexogy übernommen, kann aber alternativ auch von Technikern der Wärmepumpen-Anbieter durchgeführt werden.

Dafür verfügt inexogy über die notwendigen Prozesse und Systeme, um Partner bei der Installation und Abwicklung optimal zu unterstützen. Die Registrierung als Partner erfolgt in wenigen Minuten unter together.inexogy.com.

Jährlich Geld sparen mit reduzierten Netzentgelten

Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber bei Engpässen die Leistungsaufnahme der Wärmepumpe gemäß § 14a EnWG über das intelligente Messsystem reduzieren kann, erhalten Wärmepumpen-Betreiber Zugang zu den reduzierten Netzentgelten.

Die reduzierten Netzentgelte werden vom Netzbetreiber gewährt und über den Energieversorger direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Die Höhe der jährlichen Entlastung hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab und liegt in der Regel zwischen 100 € und 165 € pro Jahr.

Zusätzlich entfällt das Messentgelt für die bisherige Messeinrichtung. Dadurch amortisiert sich die Bestellung eines intelligenten Messsystems schnell und ermöglicht gleichzeitig zusätzliche Einsparungen.

Mehr Informationen zu den reduzierten Netzentgelten finden Sie in diesem Blogbeitrag: Reduzierte Netzentgelte: Ihr intelligentes Messsystem bringt Ihnen Geld zurück

Autor: Pablo Santiago

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