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Neue Smart-Meter-Pflicht für die Förderung von Wärmepumpen: Das hat sich geändert

Smart-Meter-Pflicht für die Wärmepumpe-Förderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Für neu eingebaute Wärmepumpen bringt diese zwei wesentliche Neuerungen.

Erstens ist die bestätigte Beauftragung eines intelligenten Messsystems inklusive Steuereinrichtung Voraussetzung dafür, dass eine Wärmepumpe überhaupt finanziell gefördert wird. Die Beauftragung kann bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy erfolgen, damit das intelligente Messsystem schneller installiert wird.

Zweitens müssen neu eingebaute Wärmepumpen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an das intelligente Messsystem verfügen. Dadurch wird die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG ermöglicht. Mehr Einzelheiten erfahren Sie in diesem Artikel.

Für Wärmepumpenanbieter jeder Größe bietet inexogy unterschiedliche Kooperationsmodelle an, um eine Partnerschaft mit inexogy zu starten. Die Installation der Smart Meter wird in der Regel von inexogy übernommen, kann aber alternativ auch von Technikern der Wärmepumpenanbieter durchgeführt werden.

Partnerschaft mit inexogy →

Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber bei Engpässen die Leistungsaufnahme der Wärmepumpe reduzieren kann, erhalten Wärmepumpenbetreiber Zugang zu den reduzierten Netzentgelten. Dadurch amortisiert sich die Bestellung eines intelligenten Messsystems (iMSys) und ermöglicht zudem jährliche Einsparungen bei den Stromkosten.

Herzliche Grüße
Ihr inexogy Team

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