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Es Gibt viel zu Erzählen

Hier im Blog gibt es ausgewählte Artikel rund um Smart Metering. Was genau ist ein intelligentes Messsystem? Was versteht man unter Tarifanwendungsfällen? Und was ist bei dynamischen Tarifen zu beachten? In unserem Blog brechen wir komplexe Themen auf das Wesentliche herunter und zeigen unseren Lesern, wie die Energiewelt der Zukunft aussehen wird.

Messstellenbetriebsgesetz . Smart Meter
Verantwortlich für den Einbau sowie den Betrieb eines Smart Meter sind weder Mieter noch Hausbesitzer, sondern laut Gesetz der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet, dass derjenige, der ein Stromnetz betreibt, grundsätzlich erst einmal auch für Einbau und Betrieb von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Das betrifft sowohl die vier Betreiber der Übertragungsnetze (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW) als auch die Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes (z.B. kommunale Energieversorger wie Stadtwerke oder privatwirtschaftliche Energiekonzerne).
Messstellenbetriebsgesetz . Smart Meter
Im Juli 2009 beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das dritte Energiepaket. Die darin enthaltene Richtlinie 2009/72/EG über den Elektrizitätsbinnenmarkt forderte eine wirtschaftliche Bewertung für die Einführung intelligenter Zähler in den Mitgliedstaaten bis zum 3. September 2012. Bei positiver Bewertung, so wurde es vereinbart, sollten dann „mindestens 80 % der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet” werden.